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Wenn die CED schon im Kindes- oder Jugendalter diagnostiziert wurde und glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass man ohne die Beeinträchtigungen, die diese Krankheit mit sich bringt, eine bessere Abschlussnote hätte erreichen können, dann kann man zum Beispiel einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote stellen. Wird der Antrag genehmigt, nimmt man mit der aufpolierten Note am Vergabeverfahren teil.
Hierfür wird ein ausführliches Schulgutachten benötigt, in dem alle Lehrer eine realistische Einschätzung über das eigentliche Potenzial in den jeweiligen Fächern abgeben, woraus eine theoretische Abiturdurchschnittsnote gebildet wird. Weiterhin gehört ein fachärztliches Gutachten und ein eigenes formloses Schreiben zum Antrag dazu.
HI, ICH BIN NELE, GEBOREN 2000 UND HABE COLITIS ULCEROSA!
Als waschechtes Küstenkind kann ich nicht ohne Möwen, Sand und Meer. ...
Biogen-141644